Hannke Bittner & Partner
ist eine international renommierte,
dynamische Patent- und Rechtsanwaltskanzlei.

Seit 20 Jahren unterstützen wir als Patentanwälte erfolgreich mittelständische Unternehmen, bekannte Großkonzerne und Einzelerfinder bei der Anmeldung von Patenten, Marken und Designs sowie auf dem gesamten Gebiet des Gewerblichen Rechtschutzes. Hier fungieren wir als Berater sowie auch als Vertreter vor Ämtern oder gegnerischen Parteien in den Bereichen Maschinenbau, Elektrotechnik, Physik, Chemie, Informatik und Medizintechnik.
Neben Fragestellungen zu Patent-, Marken- und Designrecht sind wir Ihre kompetenten Ansprechpartner für Fragen zum Arbeitnehmererfindungsrecht, für die Erstellung von Gutachten, für die Durchführung von Recherchen, der Überwachung von Schutzrechten sowie für Fragen und Beratung bei Lizenzverträgen.

Patentanwälte/Patentingenieure

Unsere technologischen Schwerpunkte

Maschinenbau

Allg. Maschinenbau
Fahrzeugtechnik
Steuerungstechnik
Thermodynamik
Mechanik
Getriebetechnik

Elektrotechnik

Elektronik
Elektrotechnik
Elektromobilität

Physik

Halbleitertechnik
Dünnfilm-Halbleitertechnologie
Spintronik

Materialwissenschaften
Bauphysik
Gebäudetechnik

Chemie

Anorganische Chemie
Physikalische Chemie
Organische Chemie
Analytische Chemie
Bioorganische
Biochemie
Pflanzenschutzmittel
Brauereitechnik

Informationstechnik

Kommunikationstechnik
Informationstechnologie

Medizintechnik

Injektionsspritzensystem
Stents
Katheter-Technologie
Life-Support Systeme

Unsere Dienstleistung

Schutzrechte

Vorbereitung/ Recherche

  • Patentrecherche
  • Namensrecherche
  • Ähnlichkeitsrecherche
  • FTO Recherche

Durchsetzung Ihres Rechts

  • Patent- und rechtsanwaltliche Vertretung in Patent-, Marken- und Geschmacksmusterverletzungsverfahren
  • Patentanwaltliche Vertretung bei Verletzungsverfahren
  • Patentanwaltliche Vertretung bei Beschwerde-, Einspruchs-, Widerspruchs-, und Nichtigkeitsverfahren
  • Patentanwaltliche Erstellung von Schutzrechtsverletzungsgutachten

Die wichtigsten Schutzrechte

Patent- und Gebrauchsmuster

Das Patent gilt als das wichtigste technische Schutzrecht. Aufgrund des aufwendigen und genauen Prüfungsverfahrens hat das erteilte Patent als Monopolrecht in der Wirtschaft einen sehr hohen Stellenwert. Es dient der Sicherung der Marktposition und des firmeneigenen Know-hows. Zudem indiziert die Bezeichnung „patentiert“ eine hochgradige Qualität Ihrer Erfindung.

Die wichtigsten Voraussetzungen für die Patentierbarkeit einer Erfindung sind:

  • Neuheit
  • Erfinderische Tätigkeit
  • Gewerbliche Anwendbarkeit

Bei Patenterteilung ist das Schutzrecht für max. 20 Jahre ab Anmeldetag gültig.

Der Gegenstand einer geplanten Patentanmeldung muss neu sein und darf vor dem Anmeldetag nicht der Öffentlichkeit zugänglich gemacht worden sein. Ansonsten wird die Erfindung als nicht neu zurückgewiesen. Daher gilt weltweit für jeden Erfinder Stillschweigen über seine Erfindung zu bewahren.
Neben dem deutschen Patent, dessen Schutz sich auf Deutschland beschränkt, gibt es auch ein europäisches Patent. Für global agierende Unternehmen bietet sich zudem die Möglichkeit mit nur einer sog. PCT-Anmeldung den internationalen Schutz in weiteren Ländern zu beantragen. Dies vereinfacht das weltweite Anmeldungsverfahren.

Neben dem Patent besteht die Möglichkeit der Anmeldung einer technischen Erfindung als Gebrauchsmuster. Bei diesem „kleinen Patent“ handelt es sich um ein sog. ungeprüftes Schutzrecht, welches daher häufig schnell erteilt wird. Interessant ist ein derartiges Gebrauchsmuster beispielsweise bei kleineren Erfindungen oder einfachen Weiterentwicklungen.

Marke

Marken dienen zur Kennzeichnung von Waren und Dienstleistungen eines Unternehmens, so dass diese von gleichartigen Waren und Dienstleistungen anderer Unternehmen unterschieden werden können.

Die Marke ist der Fingerabdruck Ihres Unternehmens!

Sie dient als Qualitätsmerkmal, Werbemittel oder auch Herkunftskennzeichen Ihrer Waren und Dienstleistungen. Marken sind vielseitig und können als Wortbestandteile, Bildelemente, dreidimensionale Darstellungen oder auch als Farben angemeldet werden. Die Schutzdauer beträgt zunächst 10 Jahre und kann beliebig oft verlängert werden.

Design

Designs dienen dem Schutz von zweidimensionalen Objekten, wie beispielsweise Tapeten oder Stoffen, und dreidimensionalen Formen, wie beispielsweise Möbelstücke, Accessoires oder Autos.

Fehlt es einer Erfindung an der für das Patent notwendigen Technizität, so besteht durchaus die Möglichkeit das Design des Erzeugnisses oder einen Teils des Erzeugnisses zu schützen. Das Design ist daher als Komplettierung der technischen Schutzrechte zu sehen. Mit der Eintragung hat der Inhaber das alleinige Benutzungsrecht und darf Dritten die Verwendung verbieten.

Das Design hat eine maximale Schutzzeit von 25 Jahren.

Amtsseitig findet eine formelle Prüfung statt. Die für jedes Design erforderlichen materiellrechtlichen Schutzvoraussetzungen (Neuheit und Eigenart) wird in der Regel erst im Streitfall geprüft. Dieser Designschutz kann sowohl in Deutschland, der Europäischen Union als auch international beantragt werden. Ein weltweites Netzwerk an Kooperationspartnern erlaubt uns flexible Anmeldungsvorbereitungen sowie die zeitnahe Einreichung der Anmeldungsunterlagen bei den jeweiligen nationalen Ämtern.

Durch unsere Expertise stehen wir Ihnen von der Erstberatung bis hin zu der Vertretung im Verletzungsprozess zur Seite.