Unsere Dienstleistung und Rechtsgebiete im Überblick

Schutzrechte
- Patent
- Design
- Marke
- Lizenz- und Vertragsrecht
- Arbeitnehmererfinderrecht

Vorbereitung/ Recherche
- Patentrecherche
- Namensrecherche
- Ähnlichkeitsrecherche
- FTO Recherche

Durchsetzung Ihres Rechts
- Patent- und rechtsanwaltliche Vertretung in Patent-, Marken- und Geschmacksmusterverletzungsverfahren
- Patentanwaltliche Vertretung bei Verletzungsverfahren
- Patentanwaltliche Vertretung bei Beschwerde-, Einspruchs-, Widerspruchs-, und Nichtigkeitsverfahren
- Patentanwaltliche Erstellung von Schutzrechtsverletzungsgutachten
Die wichtigsten Schutzrechte

Patent- und Gebrauchsmuster
Das Patent gilt als das wichtigste technische Schutzrecht. Aufgrund des aufwendigen und genauen Prüfungsverfahrens hat das erteilte Patent als Monopolrecht in der Wirtschaft einen sehr hohen Stellenwert. Es dient der Sicherung der Marktposition und des firmeneigenen Know-Hows. Zudem indiziert die Bezeichnung „patentiert“ eine hochgradige Qualität Ihrer Erfindung.
Die wichtigsten Voraussetzungen für die Patentierbarkeit einer Erfindung sind:
- Neuheit
- Erfinderische Tätigkeit
- Gewerbliche Anwendbarkeit
Bei Patenterteilung ist das Schutzrecht für max. 20 Jahre ab Anmeldetag gültig.

Marke
Marken dienen zu Kennzeichnung von Waren und Dienstleistungen eines Unternehmens, so dass diese von gleichartigen Waren und Dienstleistungen anderer Unternehmen unterschieden werden können.
Die Marke ist der Fingerabdruck Ihres Unternehmens!
Sie dient als Qualitätsmerkmal, Werbemittel oder auch Herkunftskennzeichen Ihrer Waren und Dienstleistungen. Marken sind vielseitig und können als Wortbestandteile, Bildelemente, dreidimensionale Darstellungen oder auch als Farben angemeldet werden. Die Schutzdauer beträgt zunächst 10 Jahre und kann beliebig oft verlängert werden.

Design
Design dienen dem Schutz von zweidimensionalen Objekten, wie beispielsweise Tapeten oder Stoffen, und dreidimensionalen Formen, wie beispielsweise Möbelstücke, Accessoires oder Autos.
Fehlt es einer Erfindung an der für das Patent notwendigen Technizität, so besteht durchaus die Möglichkeit das Design des Erzeugnisses oder einen Teils des Erzeugnisses zu schützen. Das Design ist daher als Komplettierung der technischen Schutzrechte zu sehen. Mit der Eintragung hat der Inhaber das alleinige Benutzungsrecht und darf Dritten die Verwendung verbieten.
Das Design hat eine maximale Schutzzeit von 25 Jahren.