Unsere Dienstleistung und Rechtsgebiete im Überblick

Schutzrechte

  • Patent
  • Design
  • Marke
  • Lizenz- und Vertragsrecht
  • Arbeitnehmererfinderrecht

Vorbereitung/ Recherche

  • Patentrecherche
  • Namensrecherche
  • Ähnlichkeitsrecherche
  • FTO Recherche

Durchsetzung Ihres Rechts

  • Patent- und rechtsanwaltliche Vertretung in Patent-, Marken- und Geschmacksmusterverletzungsverfahren
  • Patentanwaltliche Vertretung bei Verletzungsverfahren
  • Patentanwaltliche Vertretung bei Beschwerde-, Einspruchs-, Widerspruchs-, und Nichtigkeitsverfahren
  • Patentanwaltliche Erstellung von Schutzrechtsverletzungsgutachten

Die wichtigsten Schutzrechte

Patent- und Gebrauchsmuster

Das Patent gilt als das wichtigste technische Schutzrecht. Aufgrund des aufwendigen und genauen Prüfungsverfahrens hat das erteilte Patent als Monopolrecht in der Wirtschaft einen sehr hohen Stellenwert. Es dient der Sicherung der Marktposition und des firmeneigenen Know-Hows. Zudem indiziert die Bezeichnung „patentiert“ eine hochgradige Qualität Ihrer Erfindung.

Die wichtigsten Voraussetzungen für die Patentierbarkeit einer Erfindung sind:

  • Neuheit
  • Erfinderische Tätigkeit
  • Gewerbliche Anwendbarkeit

Bei Patenterteilung ist das Schutzrecht für max. 20 Jahre ab Anmeldetag gültig.

Der Gegenstand einer geplanten Patentanmeldung muss neu sein und darf vor dem Anmeldetag nicht der Öffentlichkeit zugänglich gemacht worden sein. Ansonsten wird die Erfindung als nicht neu zurückgewiesen. Daher gilt weltweit für jeden Erfinder Stillschweigen über seine Erfindung zu bewahren.
Neben dem deutschen Patent, dessen Schutz sich auf Deutschland beschränkt, gibt es auch ein europäisches Patent. Für global agierende Unternehmen bietet sich zudem die Möglichkeit mit nur einer sog. PCT-Anmeldung den internationalen Schutz in weiteren Ländern zu beantragen. Dies vereinfacht das weltweite Anmeldungsverfahren.

Neben dem Patent besteht die Möglichkeit der Anmeldung einer technischen Erfindung als Gebrauchsmuster. Bei diesem „kleinen Patent“ handelt es sich um ein sog. ungeprüftes Schutzrecht, welches daher häufig schnell erteilt wird. Interessant ist ein derartiges Gebrauchsmuster beispielsweise bei kleineren Erfindungen oder einfachen Weiterentwicklungen.

Marke

Marken dienen zu Kennzeichnung von Waren und Dienstleistungen eines Unternehmens, so dass diese von gleichartigen Waren und Dienstleistungen anderer Unternehmen unterschieden werden können.

Die Marke ist der Fingerabdruck Ihres Unternehmens!

Sie dient als Qualitätsmerkmal, Werbemittel oder auch Herkunftskennzeichen Ihrer Waren und Dienstleistungen. Marken sind vielseitig und können als Wortbestandteile, Bildelemente, dreidimensionale Darstellungen oder auch als Farben angemeldet werden. Die Schutzdauer beträgt zunächst 10 Jahre und kann beliebig oft verlängert werden.

Design

Design dienen dem Schutz von zweidimensionalen Objekten, wie beispielsweise Tapeten oder Stoffen, und dreidimensionalen Formen, wie beispielsweise Möbelstücke, Accessoires oder Autos.

Fehlt es einer Erfindung an der für das Patent notwendigen Technizität, so besteht durchaus die Möglichkeit das Design des Erzeugnisses oder einen Teils des Erzeugnisses zu schützen. Das Design ist daher als Komplettierung der technischen Schutzrechte zu sehen. Mit der Eintragung hat der Inhaber das alleinige Benutzungsrecht und darf Dritten die Verwendung verbieten.

Das Design hat eine maximale Schutzzeit von 25 Jahren.

Amtseitig findet eine formelle Prüfung statt. Die für jedes Design erforderlichen materiellrechtlichen Schutzvoraussetzungen (Neuheit und Eigenart) wird in der Regel erst im Streitfall geprüft. Dieser Designschutz kann sowohl in Deutschland, der Europäischen Union als auch international beantragt werden. Ein weltweites Netzwerk an Kooperationspartnern erlaubt uns flexible Anmeldungsvorbereitungen sowie die zeitnahe Einreichung der Anmeldungsunterlagen bei den jeweiligen nationalen Ämtern.

Durch unsere Expertise stehen wir Ihnen von der Erstberatung bis hin zu der Vertretung im Verletzungsprozess zur Seite.